Polizeijuristen


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ju · ris · ten

Das Wort Po­li­zei­ju­ris­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ju­ris­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ju­ris­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeijuristen sind Fachkräfte, die rechtliche Expertise im Kontext der Polizei haben. Sie beschäftigen sich mit der Anwendung von Recht und Gesetz im Polizeidienst, insbesondere in Fällen von Strafverfolgung, für die Aufklärung von Straftaten und bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Der Begriff ist im Plural gehalten; die Grundform lautet "Polizeijurist". Diese Juristen beraten Polizeibeamte, erstellen Gutachten und sind oft auch in der Ausbildung und Fortbildung von Polizeipersonal tätig. Ihr Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns zu gewährleisten und gleichzeitig die Bürgerrechte zu schützen.

Beispielsatz: Die Polizeijuristen berieten die Beamten in rechtlichen Fragen während der Einsätze.

Vorheriger Eintrag: Polizeijurist
Nächster Eintrag: Polizeikänguru

 

Zufällige Wörter: Ärztetreffen gebrüteten mißtrauischeres überzeugenden unvirtuoseres