polizeiliches


Eine Worttrennung gefunden

po · li · zei · li · ches

Das Wort po­li­zei­li­ches besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort po­li­zei­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "po­li­zei­li­ches" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „polizeiliches“ ist ein Adjektiv in der attributiven Form und stammt von dem Substantiv „Polizei“ ab. Es beschreibt alles, was mit der Polizei in Zusammenhang steht, wie etwa polizeiliche Ermittlungen, polizeiliche Maßnahmen oder polizeiliche Befugnisse. In diesem Kontext impliziert es, dass etwas amtlicher oder rechtlicher Natur ist und direkt mit den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Polizei verknüpft ist. Die Endung „-es“ zeigt, dass es sich um die neutrale Form im Singular handelt und somit oft ein neutrales Substantiv begleitet.

Beispielsatz: Die polizeiliche Untersuchung ergab keine Hinweise auf ein Verbrechen.

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