Polizeimusik


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · mu · sik

Das Wort Po­li­zei­mu­sik besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­mu­sik trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­mu­sik" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeimusik bezeichnet die Musik, die von Polizeiorchestern oder -kapellen gespielt wird. Diese Form der Musik dient oft der Unterhaltung auf öffentlichen Veranstaltungen, paraden oder bei feierlichen Anlässen. Sie kann verschiedene Musikstile umfassen, darunter marschierende Musik, traditionelle Blasmusik und moderne Arrangements. Polizeimusiker treten häufig in uniformierten Gruppen auf und tragen zur positiven Wahrnehmung der Polizei in der Bevölkerung bei. Das Wort setzt sich aus "Polizei", der Institution, und "Musik", der Kunstform, zusammen und beschreibt somit spezifisch die musikalische Praxis in einem polizeilichen Kontext.

Beispielsatz: Die Polizeimusik verleiht der Feier eine festliche Stimmung.

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