Polizeipraktiken


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · prak · ti · ken

Das Wort Po­li­zei­prak­ti­ken besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­prak­ti­ken trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­prak­ti­ken" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Polizeipraktiken“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „Polizei“ und „Praktiken“ zusammensetzt. Es bezieht sich auf die Methoden, Techniken und Vorgehensweisen, die von Polizeibeamten angewendet werden, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Praktiken können sowohl präventive Maßnahmen als auch reaktive Handlungen umfassen, wie etwa die Durchführung von Ermittlungen, Streifenfahrten, Verhaftungen oder die Durchführung von Kontrollen. Polizeipraktiken sind oft umstritten und stehen im Zusammenhang mit Themen wie Gewaltenteilung, Bürgerrechten, Kriminalität und der öffentlichen Sicherheit.

Beispielsatz: Die Diskussion über Polizeipraktiken hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

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