Polizeirecht


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · recht

Das Wort Po­li­zei­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Polizeirecht bezeichnet den Rechtsbereich, der die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen der Polizei regelt. Es umfasst Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Gefahrenabwehr sowie zur Strafverfolgung. Die Regelungen variieren je nach Land und Bundesland. Polizeirecht schließt sowohl präventive Maßnahmen als auch repressive Eingriffe ein, wobei der Schutz der Bürgerrechte einen wichtigen Aspekt bildet. Es dient der Balance zwischen Sicherheitsinteressen und individuellen Freiheiten und ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats.

Beispielsatz: Das Polizeirecht regelt die Befugnisse und Pflichten der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr.

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