Polizeiverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ver · ord · nung

Das Wort Po­li­zei­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Polizeiverordnung ist eine rechtliche Regelung, die von der Polizei erlassen wird, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Sie enthält Vorschriften und Bestimmungen, die das Verhalten der Bürger regeln, wie z.B. Regeln zum Lärmschutz, zur Allgemeinen Sicherheit oder zum Parken. Die Polizeiverordnung ist in der Regel ein behördlicher Verwaltungsakt und kann von den örtlichen Polizeibehörden angepasst werden, um den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten eines bestimmten Gebiets gerecht zu werden. Sie dient dazu, Unruhen, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und andere Vergehen zu verhindern und zu ahnden.

Beispielsatz: Die Polizeiverordnung regelt die Sicherheitsmaßnahmen in öffentlichen Veranstaltungen.

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