Polizeivertreter


Eine Worttrennung gefunden

Po · li · zei · ver · tre · ter

Das Wort Po­li­zei­ver­tre­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Po­li­zei­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Po­li­zei­ver­tre­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Polizeivertreter“ setzt sich aus den Bestandteilen „Polizei“ und „Vertreter“ zusammen. Es bezeichnet eine Person, die inoffizielle oder offizielle Aufgaben im Namen der Polizei wahrnimmt oder deren Interessen und Anliegen vertritt. Polizeivertreter können z. B. bei Veranstaltungen oder in der Öffentlichkeit tätig sein, um für die Polizei zu kommunizieren und deren Positionen zu vertreten. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das in der Grundform vorliegt.

Beispielsatz: Der Polizeivertreter erläuterte die Sicherheitsmaßnahmen auf der Veranstaltung.

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