Prüfungsanträgen


Eine Worttrennung gefunden

Prü · fungs · an · trä · gen

Das Wort Prü­fungs­an­trä­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Prü­fungs­an­trä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Prü­fungs­an­trä­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Prüfungsanträgen" ist die Pluralform des Substantivs "Prüfungsantrag". Es bezeichnet Anträge, die im Zusammenhang mit Prüfungen gestellt werden, beispielsweise von Studierenden, die eine Prüfung ablegen möchten oder bestimmte Sonderregelungen beantragen. Prüfungsanträge können verschiedene Anliegen betreffen, etwa die Verschiebung eines Prüfungstermins, die Anrechnung von Leistungen oder die Beantragung von Nachteilsausgleichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Prüfungswesens, um den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Durchführung von Prüfungen zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Studierenden reichten ihre Prüfungsanträge fristgerecht ein.

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