Preisgesetzes


Eine Worttrennung gefunden

Preis · ge · set · zes

Das Wort Preis­ge­set­zes besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Preis­ge­set­zes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Preis­ge­set­zes" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Preisgesetzes" ist die Genitivform des Substantivs "das Preisgesetz". Das Wort setzt sich aus den beiden Bestandteilen "Preis" und "Gesetz" zusammen. "Preis" bezieht sich auf den Wert oder die Geldsumme, die für ein Produkt oder eine Dienstleistung verlangt wird. "Gesetz" bezeichnet eine rechtliche Regelung. In diesem Zusammenhang bezieht sich das Preisgesetz auf eine gesetzliche Bestimmung, die die Festlegung, Kontrolle oder Regelgebung von Preisen in einem bestimmten Bereich oder einer bestimmten Branche vorschreibt. Das Wort "Preisgesetzes" bezieht sich somit auf den Genitiv, also auf den Besitz oder die Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Preis.

Beispielsatz: Das Preisgesetzes besagt, dass bei steigendem Angebot die Preise tendenziell sinken.

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