presserechtlich


Eine Worttrennung gefunden

pres · se · recht · lich

Das Wort pres­se­recht­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pres­se­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pres­se­recht­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „presserechtlich“ setzt sich aus „Presse“ und „rechtlich“ zusammen und bezeichnet alle rechtlichen Aspekte und Regelungen, die die Pressefreiheit und die Tätigkeit von Journalisten betreffen. Die Form ist ein Adjektiv, das sich aus dem Substantiv „Presse“ und dem Adjektiv „rechtlich“ ableitet. Es wird häufig in Zusammenhängen verwendet, die sich auf Gesetze, Verordnungen oder Grundrechte im Kontext der Informations- und Meinungsfreiheit beziehen. Presserechtliche Bestimmungen regeln beispielsweise den Schutz von Quellen, die Rechte und Pflichten von Journalisten sowie die Behandlung von verunglimpfenden oder falschen Informationen in den Medien.

Beispielsatz: Die journalistische Berichterstattung sollte stets presserechtlich korrekt erfolgen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

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