Privateigentum


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ei · gen · tum

Das Wort Pri­vat­ei­gen­tum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ei­gen­tum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privateigentum bezeichnet das Recht einer Person oder einer Gruppe, bestimmte Güter oder Vermögenswerte zu besitzen, zu nutzen und über sie zu verfügen. Es handelt sich um eine Form des Eigentums, die im Gegensatz zu öffentlichem Eigentum steht, welches der Allgemeinheit gehört. Privateigentum ermöglicht individuelle Freiheit und wirtschaftliche Selbstverantwortung. In vielen Rechtsordnungen ist das Privateigentum durch Gesetze geschützt. Der Begriff setzt sich zusammen aus "privat", was auf eine einzelne Person oder Gruppe hinweist, und "Eigentum", das die Zugehörigkeit von Sachen oder Rechten beschreibt.

Beispielsatz: Privateigentum ist ein Grundpfeiler der Marktwirtschaft und schützt das Recht des Individuums auf Besitz.

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