Privateigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ei · gen ·· mer

Das Wort Pri­vat­ei­gen­tü­mer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ei­gen­tü­mer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Privateigentümer“ setzt sich aus „Privat“ und „Eigentümer“ zusammen. Es bezeichnet eine Person oder juristische Einheit, die Eigentum besitzt, das nicht dem Staat oder der Öffentlichkeit gehört. Privateigentümer haben das Recht, über ihr Eigentum zu entscheiden, es zu nutzen, zu veräußern oder zu vererben. Im Gegensatz zum öffentlichen Eigentum, das von staatlichen Institutionen verwaltet wird, ist Privateigentum durch individuelle Interessen geprägt. Das Wort ist in der Grundform und beschreibt somit die Rolle einer Person im Kontext von Besitzverhältnissen.

Beispielsatz: Der Privateigentümer hat das Recht, sein Grundstück nach eigenem Ermessen zu nutzen.

Vorheriger Eintrag: Privateigentum
Nächster Eintrag: Privateigentums

 

Zufällige Wörter: einzelner Gemischaufbereitung missachtet Tausender wettrüstend