Privateigentums


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ei · gen · tums

Das Wort Pri­vat­ei­gen­tums besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ei­gen­tums trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ei­gen­tums" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Privateigentums" ist die Genitivform von "Privateigentum", was den persönlichen Besitz an Vermögensgegenständen beschreibt, die einer Einzelperson oder einer juristischen Person gehören. Privateigentum steht im Gegensatz zu kollektivem oder staatlichem Eigentum und ist ein zentrales Konzept in vielen wirtschaftlichen und rechtlichen Systemen. Es gewährleistet dem Eigentümer das Recht, über die Nutzung und Veräußerung seines Eigentums zu entscheiden und schützt dieses Recht rechtlich. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung bildet Privateigentum die Grundlage für wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen.

Beispielsatz: Das Konzept des Privateigentums spielt eine entscheidende Rolle in der Wirtschaftspolitik vieler Länder.

Vorheriger Eintrag: Privateigentümer
Nächster Eintrag: privatem

 

Zufällige Wörter: Einkaufsmarkt Radiotelegrafie Schreibwarenhändlern verbüsse wetterwendischsten