Privatgelände


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ge · län · de

Das Wort Pri­vat­ge­län­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ge­län­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ge­län­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatgelände ist ein Substantiv, das aus den Wörtern "privat" und "Gelände" zusammengesetzt ist. Es beschreibt ein Grundstück, das im Besitz einer privaten Person oder einer privaten Organisation ist. Auf Privatgelände gelten meistens spezifische Regeln und Beschränkungen, die von den Eigentümern festgelegt werden. Es kann sich um Wohngrundstücke, Firmengelände, Parks oder andere private Flächen handeln. Allgemein ist der Zutritt für die Öffentlichkeit beschränkt und es bedarf einer Erlaubnis oder Einladung, um es betreten zu dürfen.

Beispielsatz: Das Betreten des Privatgeländes ist ohne vorherige Erlaubnis ausdrücklich verboten.

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