Privatgebrauch


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ge · brauch

Das Wort Pri­vat­ge­brauch besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ge­brauch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ge­brauch" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Privatgebrauch“ bezeichnet die Nutzung von Gegenständen oder Dienstleistungen für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke. Dabei geht es um die Verwendung im persönlichen Umfeld, zum Beispiel für den eigenen Haushalt oder Freizeitaktivitäten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „privat“ (auf das Individuum oder den persönlichen Bereich bezogen) und „Gebrauch“ (Nutzung oder Verwendung) zusammen. In rechtlichen Kontexten wird „Privatgebrauch“ oft verwendet, um eine Abgrenzung zu gewerblichem Gebrauch herzustellen, beispielsweise bei Lizenzvereinbarungen oder im Urheberrecht.

Beispielsatz: Die Software darf nur für den Privatgebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

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