Privatgeschäfte


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · ge · schäf · te

Das Wort Pri­vat­ge­schäf­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­ge­schäf­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­ge­schäf­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatgeschäfte sind Transaktionen oder Handelsaktivitäten, die zwischen Privatpersonen oder Nicht-öffentlichen Institutionen stattfinden, ohne dass eine staatliche oder öffentliche Instanz involviert ist. Der Begriff setzt sich aus "Privat" und "Geschäfte" zusammen, wobei "Privat" auf die individuelle Natur der Beteiligten hinweist und "Geschäfte" sowohl Käufe als auch Dienstleistungen umfassen kann. Diese Art von Geschäften erfolgt meist unter Vertraulichkeit und wird häufig informell geregelt, ohne die strengen Vorschriften des Handelsrechts.

Beispielsatz: Die Mitarbeiter dürfen keine Privatgeschäfte während der Arbeitszeit durchführen.

Vorheriger Eintrag: Privatgelehrter
Nächster Eintrag: Privatgespräche

 

Zufällige Wörter: Landmädchen Periodika unvereinbar vorbestellst Wischer