Privatisierungsprozeß


Eine Worttrennung gefunden

Pri · va · ti · sie · rungs · pro · zeß

Das Wort Pri­va­ti­sie­rungs­pro­zeß besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­va­ti­sie­rungs­pro­zeß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­va­ti­sie­rungs­pro­zeß" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der „Privatisierungsprozeß“ beschreibt den Vorgang, bei dem öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen in private Hand überführt werden. Hierbei handelt es sich um einen systematischen und oft schrittweisen Transformationsprozess, der unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte umfasst. Ziel ist häufig die Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, während gleichzeitig Herausforderungen, wie sozialer Ausgleich und die Sicherstellung öffentlicher Dienstleistungen, berücksichtigt werden müssen. Der Begriff ist zusammengesetzt aus „Privatisierung“ (Überführung in den Privatbesitz) und „Prozeß“ (Vorgang oder Verlauf).

Beispielsatz: Der Privatisierungsprozess der staatlichen Unternehmen hat zu einer erheblichen Steigerung der Effizienz geführt.

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