Privatisierungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Pri · va · ti · sie · rungs · ver · fah · ren

Das Wort Pri­va­ti­sie­rungs­ver­fah­ren besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­va­ti­sie­rungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­va­ti­sie­rungs­ver­fah­ren" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Privatisierungsverfahren" bezeichnet den Prozess der Überführung staatlichen Eigentums in private Hand. Dies geschieht in der Regel durch den Verkauf von Staatsunternehmen oder -anteilen an private Investoren. Das Verfahren umfasst verschiedene Schritte, wie die Bewertung des Unternehmens, die Ausschreibung, das Auswahlverfahren von Interessenten und die vertraglichen Vereinbarungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Privatisierung" (Übertragung in privates Eigentum) und "Verfahren" (strukturierter Prozess) zusammen. Die Form ist ein zusammengesetztes Substantiv, das die Abfolge und methodische Durchführung eines Privatisierungsaktes beschreibt.

Beispielsatz: Das Privatisierungsverfahren wurde eingeleitet, um staatliche Unternehmen effizienter zu gestalten.

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