Privatkonkurs


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · kon · kurs

Das Wort Pri­vat­kon­kurs besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­kon­kurs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­kon­kurs" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatkonkurs bezeichnet ein gesetzliches Verfahren, das natürlichen Personen ermöglicht, ihre Schulden zu regulieren, wenn sie zahlungsunfähig sind. Es handelt sich um eine Form der Insolvenz, die speziell für private Haushalte gedacht ist. Im Rahmen eines Privatkonkurses wird in der Regel ein Teil des Vermögens verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Das Ziel ist es, eine Restschuldbefreiung zu erlangen, sodass die betroffene Person nach einer festgelegten Zeit erneut finanziell durchstarten kann. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „privat“, was auf die individuelle Ebene hinweist, und „Konkurs“, welches die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet, zusammen.

Beispielsatz: Nach langem Überlegen entschied sich Max für einen Privatkonkurs, um seine finanziellen Probleme zu lösen.

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