Privatkonkurse


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · kon · kur · se

Das Wort Pri­vat­kon­kur­se besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­kon­kur­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­kon­kur­se" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Privatkonkurse ist ein Substantiv im Plural, abgeleitet vom Einzelwort „Privatkonkurs“. Der Begriff bezeichnet das Verfahren, bei dem eine private Person in finanzielle Not geraten ist und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ihre Schulden regulieren möchte. Privatkonkurse ermöglichen es den Betroffenen, einen Neuanfang zu wagen, indem sie überschüssige Schulden abgebaut oder erlassen bekommen. In vielen Ländern müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise ein vorheriger Versuch der Schuldenregulierung oder der Nachweis, dass eine Überziehung der finanziellen Mittel ungewollt war.

Beispielsatz: Immer mehr Menschen sehen sich gezwungen, Privatkonkurse anzumelden, um einen Neuanfang zu wagen.

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