privatrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

pri · vat · recht · lich

Das Wort pri­vat­recht­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort pri­vat­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pri­vat­recht­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "privatrechtlich" ist ein Adjektiv, das sich auf das Privatrecht bezieht, also auf den Teil des Rechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen regelt. Es steht im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen Staat und Bürger sowie die Organisation des Staates betrifft. Privatrechtliche Regelungen umfassen beispielsweise Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und Familienrecht. Der Begriff wird oft in juristischen Kontexten verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine rechtliche Angelegenheit oder ein Vertrag nicht dem öffentlichen Recht unterliegt.

Beispielsatz: Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sind privatrechtlich und unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

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