privatrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

pri · vat · recht · li · che

Das Wort pri­vat­recht­li­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pri­vat­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pri­vat­recht­li­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "privatrechtliche" ist eine Adjektivform des Begriffs "Privatrecht". Es beschreibt Angelegenheiten, die das private Recht betreffen, also rechtliche Regelungen, die zwischen Privatpersonen oder privaten Institutionen gelten. Privatrechtliche Aspekte unterscheiden sich von öffentlichen Belangen, die staatliche Institutionen und ihre Beziehungen zu Bürgern betreffen. Das Adjektiv wird häufig in Kontexten verwendet, die Verträge, Schadensersatzansprüche oder familienrechtliche Fragen betreffen. Es unterstreicht die Bedeutung und die Regelungen, die im Verhältnis zwischen Privatpersonen eine Rolle spielen.

Beispielsatz: Das privatrechtliche Verfahren regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern.

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