Privatrechts


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vat · rechts

Das Wort Pri­vat­rechts besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vat­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vat­rechts" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Privatrechts“ ist die Genitivform von „Privatrecht“. Es bezeichnet den Bereich des Rechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen regelt, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen und Bürgern betrifft. Das Privatrecht umfasst unter anderem das Vertragsrecht, das Deliktsrecht und das Familienrecht. Es dient dazu, die rechtlichen Ansprüche und Pflichten von Individuen und Organisationen untereinander zu klären und Konflikte zu lösen.

Beispielsatz: Das Privatrechtsystem regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen.

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