privatrechtlicher


Eine Worttrennung gefunden

pri · vat · recht · li · cher

Das Wort pri­vat­recht­li­cher besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort pri­vat­recht­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "pri­vat­recht­li­cher" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „privatrechtlicher“ ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das mit dem Privatrecht in Verbindung steht. Es bezeichnet die Rechtsnormen und -verhältnisse, die zwischen einzelnen Personen oder privaten Institutionen regeln, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern betrifft. Der Begriff wird häufig verwendet, um spezifische rechtliche Konzepte, Verfahren oder Institutionen zu kennzeichnen, die sich auf das Privatleben und die privaten Interessen beziehen, wie z.B. privatrechtliche Verträge oder privatrechtliche Ansprüche.

Beispielsatz: Das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen den Parteien regelt ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten.

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