Privilegienritter


Eine Worttrennung gefunden

Pri · vi · le · gi · en · rit · ter

Das Wort Pri­vi­le­gi­en­rit­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pri­vi­le­gi­en­rit­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pri­vi­le­gi­en­rit­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Privilegienritter“ setzt sich aus den Begriffen „Privilegien“ und „Ritter“ zusammen. Es bezeichnet eine Person, die durch besondere Vorteile oder Rechte, die ihr zugestanden werden, eine herausgehobene Stellung in der Gesellschaft einnimmt. Der Begriff impliziert häufig, dass diese Privilegien nicht durch eigene Leistungen erworben wurden, sondern aus Erbschaft oder gesellschaftlichem Status resultieren. Der Plural „Privilegien“ deutet darauf hin, dass es sich um mehrere Vorteile oder spezielle Rechte handelt. „Ritter“ bezieht sich historisch auf eine Kriegerkaste, die oft mit Adelsrechten und -pflichten verbunden war.

Beispielsatz: Der "Privilegienritter" kämpft für die Interessen der Mächtigen und sichert deren Vorrechte.

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