Prokuren


Eine Worttrennung gefunden

Pro · ku · ren

Das Wort Pro­ku­ren besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­ku­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­ku­ren" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prokuren ist der Plural des Begriffs „Prokura“, einer speziellen Form der Vollmacht im Handelsrecht. Damit wird einer Person, meist einem Geschäftsführer oder einem leitenden Angestellten, das Recht eingeräumt, im Namen eines Unternehmens rechtlich bindende Geschäfte abzuschließen. Prokuren sind meist umfassend, können jedoch in ihrer Reichweite eingeschränkt sein. Sie dienen der rechtlichen Klarheit und ermöglichen eine effiziente Unternehmensführung, indem sie bestimmten Mitarbeitern Handlungsvollmachten übertragen.

Beispielsatz: Die Prokuren geben dem Geschäftsführer das Recht, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen.

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