Prokurist


Eine Worttrennung gefunden

Pro · ku · rist

Das Wort Pro­ku­rist besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­ku­rist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­ku­rist" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Prokurist ist eine Person, die mittels einer Prokura, einer speziellen Vollmacht, ermächtigt wurde, im Namen eines Unternehmens rechtliche Geschäfte vorzunehmen. Diese Befugnis kann in verschiedenen Formen erteilt werden, meist entweder als Einzel- oder Gesamtprokura. Der Prokurist kann unter anderem Verträge abschließen, Bankgeschäfte tätigen und das Unternehmen nach außen vertreten. Allerdings hat er bestimmte Einschränkungen, wie beispielsweise die Unfähigkeit, das Unternehmen zu verkaufen oder Grundvermögen zu veräußern, ohne vorherige Genehmigung der Geschäftsführung oder Gesellschafter. Prokuristen spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmensführung, insbesondere in größeren Firmen.

Beispielsatz: Der Prokurist ist befugt, im Namen der Firma Verträge abzuschließen.

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