Prokuristen


Eine Worttrennung gefunden

Pro · ku · ris · ten

Das Wort Pro­ku­ris­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­ku­ris­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­ku­ris­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Prokurist ist eine natürliche Person, die im Handels- oder Gesellschaftsrecht dazu berechtigt ist, sich im Namen eines Unternehmens zu vertreten und Verträge abzuschließen. Der Prokurist ist somit ein bevollmächtigter Geschäftsführer oder Vertreter und handelt eigenständig, ohne vorherige Genehmigung. Die Bezeichnung "Prokuristen" ist die Pluralform des Wortes "Prokurist".

Beispielsatz: Die Prokuristen haben die Verantwortung, im Namen der Firma Verträge abzuschließen.

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