Prokuristin


Eine Worttrennung gefunden

Pro · ku · ris · tin

Das Wort Pro­ku­ris­tin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­ku­ris­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­ku­ris­tin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Prokuristin ist eine weibliche Person, die eine Prokura besitzt, also eine umfassende Bevollmächtigung zur Vertretung eines Unternehmens oder einer Firma. Sie kann im Namen des Unternehmens Verträge abschließen und rechtliche Entscheidungen treffen. Die Prokuristin handelt im Rahmen der ihr erteilten Vollmachten und trägt somit zur Geschäftsführung und -organisation bei. Die männliche Form des Begriffs lautet "Prokurist". In vielen Unternehmen spielt die Prokuristin eine entscheidende Rolle bei der operativen Umsetzung von Unternehmensstrategien und der Leitung von Mitarbeiterteams.

Beispielsatz: Die Prokuristin des Unternehmens traf wichtige Entscheidungen im Sinne der Geschäftsführung.

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