Prozeßbeginn


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · be · ginn

Das Wort Pro­zeß­be­ginn besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­be­ginn trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­be­ginn" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozessbeginn beschreibt den Anfang eines Rechtsstreits oder einer gerichtlichen Verhandlung. Es handelt sich dabei um den Zeitpunkt, an dem die rechtliche Auseinandersetzung vor einem Gericht eröffnet wird. Dies kann zum Beispiel durch Einreichung einer Klage oder eines Antrags erfolgen. Der Prozessbeginn markiert den Moment, ab dem das Gericht offiziell in den Fall involviert ist und die rechtlichen Schritte und Verfahren in Gang setzt. Das Wort "Prozeßbeginn" ist die alte Schreibweise von "Prozessbeginn" und wird heute nicht mehr verwendet.

Beispielsatz: Der Prozeßbeginn war für alle Beteiligten ein entscheidender Moment.

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