Prozeßkostenhilfe


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · ko · sten · hil · fe

Das Wort Pro­zeß­ko­sten­hil­fe besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­ko­sten­hil­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­ko­sten­hil­fe" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu tragen. Sie soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zum Rechtssystem haben. Die Prozesskostenhilfe beinhaltet die Übernahme der Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und Gutachten. Sie kann in Form einer Ratenzahlung oder als vollständiger Kostenersatz gewährt werden. Die korrekte Grundform des Wortes lautet "Prozesskostenhilfe".

Beispielsatz: Die beantragte Prozeßkostenhilfe wurde genehmigt, sodass er sich nun einen Anwalt leisten kann.

Vorheriger Eintrag: Prozesskostenhilfe
Nächster Eintrag: Prozesslawine

 

Zufällige Wörter: aussehenden dreihundertsechsundvierzigster Praline Reizauslösung Schiffsfrachten