Prozesskostenhilfe


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zess · kos · ten · hil · fe

Das Wort Pro­zess­kos­ten­hil­fe besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zess­kos­ten­hil­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zess­kos­ten­hil­fe" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung, die Personen in Deutschland in Anspruch nehmen können, um ihre Prozesskosten bei Gerichtsverfahren zu decken. Sie richtet sich vor allem an einkommensschwache Menschen, die sich ansonsten die Gerichtskosten nicht leisten könnten. Die Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt und beinhaltet die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten sowie eventuell anfallender Gutachterkosten. Der Antragsteller muss jedoch seine Bedürftigkeit nachweisen und im Erfolgsfall die gewährten Kosten später abzahlen, falls er über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Beispielsatz: Die Prozesskostenhilfe ermöglicht es finanziell schwächeren Personen, Rechtsstreitigkeiten zu führen, ohne sich um die hohen Kosten sorgen zu müssen.

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