Prozeßkosten


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · ko · sten

Das Wort Pro­zeß­ko­sten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­ko­sten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­ko­sten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozeßkosten bezeichnen die finanziellen Aufwendungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen. Dazu gehören Gebühren für das Gericht, Honorare für Anwälte sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Die Begrifflichkeit ist spezifisch für juristische Kontexte und unterliegt den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Während "Prozeßkosten" in der Zusammensetzung aus "Prozeß" und "Kosten" nicht in der Grundform vorliegt, steht "Prozeß" hier im Sinne von rechtlichem Verfahren und bezieht sich auf die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Parteien. Prozeßkosten können sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren anfallen.

Beispielsatz: Die Prozeßkosten können bei rechtlichen Auseinandersetzungen schnell erheblich ansteigen.

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