Prozessvertreter


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zess · ver · tre · ter

Das Wort Pro­zess­ver­tre­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zess­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zess­ver­tre­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozessvertreter bezeichnet eine Person, die im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens einen anderen vertritt. Dies kann beispielsweise in Gerichtsverfahren der Fall sein, wo der Prozessvertreter für die Interessen einer Partei auftritt, die selbst nicht anwesend ist oder sich nicht selbst verteidigen kann. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Prozess“, was ein rechtliches Verfahren oder eine Abfolge von Handlungen beschreibt, und „Vertreter“ zusammen, was jemanden beschreibt, der im Auftrag oder im Namen eines anderen handelt. Prozessvertreter sind häufig Anwälte oder andere bevollmächtigte Personen.

Beispielsatz: Der Prozessvertreter hat die Aufgabe, die Interessen seines Mandanten im Gerichtssaal zu verteidigen.

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