Prozeßvertreter


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · ver · tre · ter

Das Wort Pro­zeß­ver­tre­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­ver­tre­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozeßvertreter ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Prozeß“ (rechtlicher Vorgang) und „Vertreter“ (Person, die für jemand anderen handelt) besteht. Es bezeichnet eine Person, die im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens (Prozess) einen Kläger oder Beklagten vertritt. Prozeßvertreter können Anwälte oder andere befugte Personen sein, die die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht wahrnehmen. Sie spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem, da sie den Kommunikationsprozess zwischen Gericht und Parteien erleichtern und deren rechtliche Anliegen und Verteidigungen formulieren.

Beispielsatz: Der Prozeßvertreter argumentierte überzeugend vor dem Gericht.

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