Prozessvollmacht


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zess · voll · macht

Das Wort Pro­zess­voll­macht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zess­voll­macht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zess­voll­macht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozessvollmacht bezeichnet die bevollmächtigte Ermächtigung, in einem rechtlichen Verfahren im Namen einer anderen Person zu handeln. Sie ist besonders in gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung, da sie es einem Bevöllmächtigten ermöglicht, die Interessen des Vollmachtgebers zu vertreten, Beweismittel vorzubringen und Rechtsmittel einzulegen. Die Erteilung einer Prozessvollmacht kann entweder formfrei oder schriftlich erfolgen, je nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Je nach Ausgestaltung kann sie spezifische oder allgemeine Vollmachten umfassen, die den Umfang der Vertretung festlegen.

Beispielsatz: Die Prozessvollmacht ermöglicht es dem Anwalt, im Namen seines Mandanten rechtliche Schritte einzuleiten.

Vorheriger Eintrag: Prozeßvertreter
Nächster Eintrag: Prozeßvollmacht

 

Zufällige Wörter: andächtigem Neuerwerb Tiefkühltruhen voranzutreiben wegscherendes