Prozeßparteien


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · par · tei · en

Das Wort Pro­zeß­par­tei­en besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­par­tei­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­par­tei­en" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Prozessparteien sind die rechtlich beteiligten Personen oder juristischen Einheiten, die in einem Gerichtsverfahren als Kläger, Beklagter oder Dritter auftreten. Sie sind die Hauptakteure eines Prozesses und bestimmen dessen Ausgang maßgeblich mit. In Zivilprozessen sind dies meistens die Kläger und Beklagten, während in Strafprozessen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft die Prozessparteien darstellen. Das Wort "Prozeßparteien" ist die alte Schreibweise des Wortes "Prozessparteien", wobei das ß durch "ss" ersetzt wird. Dies wurde durch die deutsche Rechtschreibreform im Jahr 1996 geändert.

Beispielsatz: Die Prozeßparteien präsentieren ihre Argumente vor dem Gericht.

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