Prozeßtagen


Eine Worttrennung gefunden

Pro · zeß · ta · gen

Das Wort Pro­zeß­ta­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pro­zeß­ta­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pro­zeß­ta­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Prozeßtagen“ ist im Plural und bezeichnet Tage, an denen Prozesse, typischerweise Gerichtverfahren oder Verwaltungsverfahren, stattfinden. Es handelt sich um Ereignisse, bei denen rechtliche Angelegenheiten verhandelt werden. Der Begriff setzt sich aus „Prozeß“, was einen rechtlichen Vorgang beschreibt, und „Tagen“ zusammen, was die pluralisierte Form von „Tag“ ist, also einen bestimmten Zeitraum von 24 Stunden. In diesem Kontext bezieht sich „Prozeßtagen“ speziell auf die Tage, an denen diese wichtigen rechtlichen Verhandlungen stattfinden.

Beispielsatz: Die Prozeßtagen sind eine wichtige Gelegenheit, um die verschiedenen Abläufe des Verfahrens zu verstehen.

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