Räumungsklagen


Eine Worttrennung gefunden

Räu · mungs · kla · gen

Das Wort Räu­mungs­kla­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Räu­mungs­kla­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Räu­mungs­kla­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Räumungsklagen sind gerichtliche Verfahren, bei denen eine Person gegen eine andere Person oder eine Organisation klagen kann, um eine Räumung oder Zwangsräumung eines bestimmten Grundstücks oder Gebäudes zu erreichen. Dabei handelt es sich um die Pluralform von "Räumungsklage" - ein Substantiv, das den rechtlichen Prozess beschreibt, um eine Zwangsräumung durchzuführen. Es wird oft verwendet, wenn ein Mieter seine Wohnung oder ein Grundstück widerrechtlich bewohnt oder ein Pächter seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Räumungsklagen können auch in anderen Situationen angestrengt werden, in denen jemand das Eigentum eines anderen widerrechtlich nutzt oder besetzt.

Beispielsatz: Die Wohnungsgesellschaft hat mehrere Räumungsklagen eingereicht, um die säumigen Mieter zu veranlassen, die Wohnungen zu verlassen.

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