Rassengesetze


Eine Worttrennung gefunden

Ras · sen · ge · set · ze

Das Wort Ras­sen­ge­set­ze besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ras­sen­ge­set­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ras­sen­ge­set­ze" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rassengesetze sind gesetzliche Regelungen, die auf der Grundlage von Rasse oder ethnischer Herkunft diskriminierende Praktiken festlegen. Diese Gesetze zielen darauf ab, bestimmte Gruppen zu privilegieren oder systematisch zu benachteiligen. Ein bekanntes Beispiel sind die Nürnberger Rassengesetze im nationalsozialistischen Deutschland, die Juden und andere Minderheiten gesetzlich ausgrenzten und deren Bürgerrechte stark einschränkten. Der Begriff setzt sich aus "Rasse" und "Gesetze" zusammen und beschreibt somit einen Bezug zwischen gesellschaftlichen Normen und rassistischen Ideologien. Rassengesetze sind ein Ausdruck von institutionalisierter Ungleichheit und verletzen grundlegende Menschenrechte.

Beispielsatz: Die Rassengesetze des 20. Jahrhunderts führten zu schweren Menschenrechtsverletzungen und nationaler Spaltung.

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