Raubversuch


Eine Worttrennung gefunden

Raub · ver · such

Das Wort Raub­ver­such besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Raub­ver­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Raub­ver­such" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Raubversuch bezeichnet den Versuch, einen Raubüberfall zu begehen, also das widerrechtliche Entwenden von Eigentum einer anderen Person unter Anwendung von Gewalt oder durch Androhung von Gewalt. Der Begriff setzt sich aus "Raub", dem Delikt des Diebstahls mit Gewaltanwendung, und "Versuch", der rechtlichen Kategorie, die einen unvollendeten oder noch nicht durchgeführten kriminellen Handlung beschreibt, zusammen. Ein Raubversuch ist rechtlich relevant und kann mit Strafen belegt werden, selbst wenn der Überfall nicht erfolgreich war.

Beispielsatz: Der schnelle Eingreiftrupp konnte den Raubversuch in letzter Sekunde vereiteln.

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