Rauschgiftdelikten


Eine Worttrennung gefunden

Rausch · gift · de · lik · ten

Das Wort Rausch­gift­de­lik­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rausch­gift­de­lik­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rausch­gift­de­lik­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rauschgiftdelikten ist die Pluralform des Substantivs "Rauschgiftdelikt". Es bezeichnet strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit illegalen Drogen stehen. Dazu zählen der Besitz, der Handel und die Herstellung von Betäubungsmitteln. Der Begriff setzt sich aus "Rauschgift" (drogensüchtig machende Substanzen) und "Delikt" (rechtswidrige Handlung) zusammen. In vielen Ländern unterliegt der Umgang mit Rauschgiften strengen Gesetzen, und Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rauschgiftdelikte sind ein bedeutendes Thema im Bereich der Kriminalität und Drogenpolitik.

Beispielsatz: Die Polizei verstärkt ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Rauschgiftdelikten in der Stadt.

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