Rauschgiftverbot


Eine Worttrennung gefunden

Rausch · gift · ver · bot

Das Wort Rausch­gift­ver­bot besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rausch­gift­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rausch­gift­ver­bot" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Rauschgiftverbot" besteht aus zwei Hauptkomponenten: "Rauschgift" und "Verbot". "Rauschgift" bezieht sich auf illegale Drogen oder Substanzen, die eine berauschende Wirkung haben. Das Wort "Verbot" bedeutet ein Verbot, eine Einschränkung oder eine untersagte Handlung. Zusammen beschreibt "Rauschgiftverbot" die gesetzliche Regelung, die den Besitz, Handel und Konsum von Rauschgiften unter Strafe stellt und verbietet. Es handelt sich um die Grundform des Wortes.

Beispielsatz: Das strenge Rauschgiftverbot soll die Gesellschaft vor den Gefahren illegaler Drogen schützen.

Vorheriger Eintrag: Rauschgifttoten
Nächster Eintrag: rauschhaft

 

Zufällige Wörter: abzogt bereitgelegt sattelst Sesamprodukt verschleppendes