Rechtsakt


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · akt

Das Wort Rechts­akt besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­akt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­akt" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Rechtsakt ist eine Norm oder Regelung, die von einer zuständigen Behörde erlassen wurde und rechtlich verbindlich ist. Rechtsakte können Gesetze, Verordnungen oder Beschlüsse sein. Sie dienen dazu, das Verhalten von Personen oder Institutionen zu steuern oder bestimmte Rechte und Pflichten festzulegen. Rechtsakte können auf nationaler oder europäischer Ebene erlassen werden und gelten für den entsprechenden Rechtsraum.

Beispielsatz: Der neue Rechtsakt tritt am 1. Januar in Kraft und regelt die Datenschutzbestimmungen.

Vorheriger Eintrag: Rechtsabteilung
Nächster Eintrag: Rechtsakte

 

Zufällige Wörter: einhunderterstem eintet gehandelten siehe windende