Rechtsakte


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ak · te

Das Wort Rechts­ak­te besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ak­te" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsakte sind rechtliche Bestimmungen, die von einer staatlichen oder überstaatlichen Institution erlassen werden. Sie dienen der Regelung von bestimmten Rechtsbereichen oder der Umsetzung von Gesetzen. Rechtsakte können unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse oder Richtlinien. Durch diese Rechtsakte wird den Bürgern, Unternehmen und Behörden eine verbindliche Rechtsgrundlage geboten, an die sie sich halten müssen. Rechtsakte können auf nationaler oder internationaler Ebene erlassen werden und haben direkte Wirkung auf die Rechtsordnung.

Beispielsatz: Die neuen Rechtsakte wurden gestern im Parlament verabschiedet.

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