Rechtsbeistand


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · bei · stand

Das Wort Rechts­bei­stand besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­bei­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­bei­stand" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsbeistand bezeichnet die Unterstützung und Beratung durch juristische Fachkräfte, insbesondere Anwälte oder rechtliche Berater, in rechtlichen Angelegenheiten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Recht“ und „Beistand“ zusammen; „Recht“ verweist auf die Rechtsordnung oder Gesetze, während „Beistand“ Hilfe oder Unterstützung bedeutet. Rechtsbeistand wird oft in Gerichtsverfahren, Vertragsangelegenheiten oder bei rechtlichen Fragen benötigt, um die Rechte und Interessen der betroffenen Person zu wahren. In vielen Fällen ist ein Rechtsbeistand unerlässlich, um fundierte Entscheidungen treffen zu können und sich im juristischen System zurechtzufinden.

Beispielsatz: In schwierigen rechtlichen Angelegenheiten ist es ratsam, einen kompetenten Rechtsbeistand zu konsultieren.

Vorheriger Eintrag: Rechtsbehelfe
Nächster Eintrag: Rechtsbeistände

 

Zufällige Wörter: Industriellenvereinigung Landschaftsachse Onlinebestellung strangulierst Weltgerichtshofs