Rechtsbelehrung


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · be · leh · rung

Das Wort Rechts­be­leh­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­be­leh­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­be­leh­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Rechtsbelehrung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung, die einer Person Informationen über ihre rechtlichen Pflichten und Rechte gibt. Sie dient dazu, die betreffende Person über die geltenden Gesetze aufzuklären und sie über ihre Rechtslage zu informieren. Dabei kann es sich um eine allgemeine Belehrung handeln oder um eine konkrete Auskunft zu einem bestimmten Rechtsfall. Eine Rechtsbelehrung kann von einer autorisierten Person wie einem Anwalt oder einer Behörde erteilt werden. Sie ist wichtig, um Menschen dabei zu unterstützen, ihre Rechte zu kennen und im Einklang mit dem Gesetz zu handeln.

Beispielsatz: Die Rechtsbelehrung klärt die Parteien über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Vertrages auf.

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