Rechtsgelehrte


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ge · lehr · te

Das Wort Rechts­ge­lehr­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ge­lehr­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ge­lehr­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsgelehrte ist die Pluralform des Substantivs „Rechtsgelehrter“. Es bezeichnet Personen, die sich mit dem Recht, insbesondere mit juristischen Fragestellungen und deren Auslegung, intensiv beschäftigen. Rechtsgelehrte sind oft Juristen, Anwälte oder Wissenschaftler, die durch Studium und Forschung Experten in ihrem Fachgebiet sind. Sie tragen zur Entwicklung und Interpretation des Rechts bei und sind häufig in der Lehre, Beratung oder Forschung tätig. In historischer Perspektive spielt der Rechtsgelehrte eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung und der Entwicklung von Rechtstheorien.

Beispielsatz: Die Rechtsgelehrten diskutierten die neuesten Entwicklungen im deutschen Recht.

Vorheriger Eintrag: Rechtsgefühls
Nächster Eintrag: Rechtsgelehrten

 

Zufällige Wörter: diabolisch reservieren Schulzimmers unbewußteres Vanadium