Rechtsgelehrten


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ge · lehr · ten

Das Wort Rechts­ge­lehr­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ge­lehr­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ge­lehr­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Rechtsgelehrten“ ist der Plural von „Rechtsgelehrter“, was sich auf eine Person bezieht, die sich intensiv mit Rechtswissenschaften beschäftigt hat und über umfassendes Wissen im Rechtsgebiet verfügt. Rechtsgelehrte sind häufig Juristen, Professoren oder Experten, die das Rechtssystem analysieren und interpretieren. Sie können in der Lehre, Forschung oder Praxis tätig sein und spielen eine wichtige Rolle bei der Ausbildung von Jurastudenten und der Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen. Das Wort setzt sich aus „Recht“, dem Begriff für Gesetze und Regelungen, und „Gelehrter“, was eine Person bezeichnet, die in einem bestimmten Fachgebiet studiert und Wissen erworben hat, zusammen.

Beispielsatz: Die Diskussion über das neue Gesetz wurde von mehreren prominenten Rechtsgelehrten intensiv begleitet.

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