Rechtsgelehrter


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ge · lehr · ter

Das Wort Rechts­ge­lehr­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ge­lehr­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ge­lehr­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Rechtsgelehrter ist eine Person, die sich intensiv mit dem Recht beschäftigt hat und über umfangreiche Kenntnisse in diesem Bereich verfügt. Oft handelt es sich um Juristen, die möglicherweise eine akademische Ausbildung in Rechtswissenschaften absolviert haben. Der Begriff „Rechtsgelehrter“ setzt sich aus den Wörtern „Recht“ und „gelehrt“ zusammen; Letzteres betont das umfassende Wissen und die Bildung des Individuums. Rechtsgelehrte können in verschiedenen Bereichen tätig sein, etwa in der Lehre, Forschung oder Rechtsberatung.

Beispielsatz: Der Rechtsgelehrte erklärte die komplexen Gesetze während der Konferenz.

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